- Turnierbestimmungen für das Jugendturnier des SV Blatzheim 1928 e.V.
am Samstag, 12. Juni 2010 und Sonntag, 13. Juni 2010
1.) Ausrichter und verantwortlich für die Durchführung des Turniers ist die Jugendabteilung des SV 1928 Blatzheim e. V.
2.) Spielpaarungen und Platzierungsspiele ergeben sich aus den entsprechenden Spielplänen (siehe Anlage)
3.) Von Bambini bis C-Jugend wird mit 6 Feldspielern + Torhüter auf kleine Tore gespielt. Es wird auf entsprechend großen Spielfeldern gespielt. Die B-Jugend spielt mit 10 Feldspielern + Torhüter auf normalem Spielfeld.
4.) Es dürfen pro Spiel bis zu 4 Spieler je Mannschaft beliebig aus- und eingewechselt werden. Auswechslungen dürfen nur bei Spielunterbrechungen vorgenommen werden oder wenn sie vom Schiedsrichter genehmigt werden.
5.) Von Bambini bis C-Jugend wird ohne Abseits, in der B-Jugend wird mit Abseits gespielt.
6.) Von Bambini bis D-Jugend wird ohne Rückpassregel gespielt. Ab der C-Jugend wird mit Rückpassregel gespielt.
7.) Sind Mannschaften bei den Gruppenspielen tor- und punktgleich entscheidet das bessere Torverhältnis. Das Torverhältnis wird im Subtraktionsverfahren ermittelt. Ist dies gleich, entschiedet die Anzahl der geschossenen Tore. Haben wir auch hier einen Gleichstand, findet ein Siebenmeterschießen statt.
8.) Bei unentschiedenem Ausgang der Platzierungsspiele wird der Sieger durch ein Siebenmeterschießen bzw. Elfmeterschießen ermittelt.
9.) Nur Jugendliche mit gültigem Spielerpass, die für diese Altersklasse spielberechtigt sind, dürfen am Turnier teilnehmen.
10.) Neutrale Schiedsrichter bzw. geeignete Personen zur Spielleitung werden vom Veranstalter gestellt.
11.) Die Entscheidungen der Schiedsrichter sind zu aktzeptieren.
12.) Die Pässe werden von den angesetzten Schiedsrichtern bzw. vom Veranstalter geprüft.
13. Alle Spielberichte gehen an den KJO.
14.) Bricht eine Mannschaft ein Spiel ab oder verschuldet sie einen Spielabbruch, so scheidet sie aus dem Turnier aus. Vorherige Spiele gelten dann für den Gegner mit 3 Punkten und 2 Toren als gewonnen.
15.) Ein des Feldes verwiesener Spieler ist für die weiteren Spiele seiner Mannschaft im Turnier gesperrt.
16.) Nimmt eine Mannschaft nach schriftlicher Zusage nicht am Turnier teil, so ist der Veranstalter berechtigt, nach der Fußballspielordnung eine Enschädigung zu verlangen.
17.) Unstimmigkeiten werden durch die Turnierleitung geschlichtet. Die Entscheidungen sind binden.
18.) Es gelten die Turnierordnungen des DFB und die Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes.
19.) Alle teilnehmenden Mannschaften werden gebeten, wenn möglich, Ausweichtrikots mitzubringen. Trainingsbälle sind ebenfalls mitzubringen. Diese können nicht vom Veranstalter gestellt werden.
SV 1928 Blatzheim e.V.
-- Jugendabteilung --
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